Wirtschaftlichkeit

Einspeisevergütung

Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.

Wer mehr Strom erzeugt als er gerade braucht, speist den Überschuss ins Netz und erhält dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Unsere Rechnungen setzen 7,78 Cent je Kilowattstunde an, den Satz für Teileinspeisung bei Anlagen unter 10 kWp.

Zum Vergleich: eine Kilowattstunde vom Netz rechnen wir mit 35 Cent. Selbst verbrauchter Strom ist damit rund viereinhalbmal so viel wert wie eingespeister. Diese Spreizung ist der Grund, warum sich Speicher, Wärmepumpe und Wallbox rechnen und warum die Anlagengröße nicht am Einspeiseerlös bemessen wird.

Was dauerhaft gilt und was sich ändert

Der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, bleibt für zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr bestehen. Neu in Betrieb gehende Anlagen bekommen dagegen halbjährlich angepasste, tendenziell sinkende Sätze. Wer eine Zahl aus einem Artikel übernimmt, sollte deshalb immer auf deren Stand achten.

Der hier genannte Satz gilt für Februar bis Juli 2026. Die gepflegte Fassung mit allen Rechenannahmen steht unter /solarrechner/, Stand Juli 2026. Für die verbindliche Höhe im Einzelfall ist der Netzbetreiber zuständig.

Verwandte Begriffe

  • Eigenverbrauchsquote: Der Anteil des selbst erzeugten Solarstroms, den Du auch selbst verbrauchst statt ihn einzuspeisen.
  • Marktstammdatenregister: Das amtliche Register der Bundesnetzagentur, in das jede Erzeugungsanlage und jeder Speicher eingetragen werden muss.
  • Amortisation: Der Zeitpunkt, ab dem die Anlage mehr eingespart hat, als sie gekostet hat. Eine Rechnung mit Annahmen, keine Tatsache.

Wo das bei uns vorkommt

Zurück zur Übersicht aller Begriffe