Das Marktstammdatenregister wird von der Bundesnetzagentur geführt und erfasst alle Anlagen des Energiesystems: Erzeuger, Speicher, Verbraucher mit Netzrelevanz. Jede Photovoltaikanlage gehört hinein, unabhängig von ihrer Größe, und jeder Batteriespeicher als eigene Einheit.
Die Eintragung ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme fällig und kostenlos. Sie ist keine Formalie: die Auszahlung der Einspeisevergütung hängt daran. Fehlt der Eintrag oder ist er fehlerhaft, kann der Netzbetreiber die Vergütung kürzen oder zurückhalten, bis der Datensatz stimmt.
Die typischen Fehler
- Anlage auf die falsche Person registriert, etwa auf den Installateur statt den Betreiber
- Speicher vergessen, weil er als Teil der Anlage betrachtet wurde
- Inbetriebnahmedatum abweichend von der Meldung beim Netzbetreiber
- Spätere Erweiterung nicht nachgetragen, wodurch die registrierte Leistung nicht mehr stimmt
Der Eintrag bleibt eine Pflicht des Betreibers, auch wenn ihn üblicherweise der Fachbetrieb übernimmt. Ein Blick ins eigene Konto nach der Inbetriebnahme lohnt sich, denn Korrekturen sind später mühsam. Das Register ist öffentlich einsehbar: wer wissen will, wie viel Photovoltaik im eigenen Ort steht, findet es dort mit Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum.
Verwandte Begriffe
- Netzanmeldung: Das Verfahren, mit dem eine Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet und schließlich in Betrieb genommen wird.
- Einspeisevergütung: Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.
