Keine Anlage darf ohne Zustimmung des Netzbetreibers ans Netz. Die Anmeldung ist kein Formular, sondern eine Kette aus mehreren Schritten mit unterschiedlichen Beteiligten, und sie bestimmt in der Praxis häufiger den Termin der Inbetriebnahme als die Montage selbst.
Die Schritte
- Anschlussbegehren beim Netzbetreiber, mit Lageplan, Datenblättern und geplanter Leistung
- Zusage des Netzbetreibers, meist mit Auflagen zum Zählerplatz oder zur Einspeisebegrenzung
- Montage und Installation durch den Elektrofachbetrieb
- Fertigmeldung mit Inbetriebsetzungsanzeige und Konformitätsnachweisen
- Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler durch den Messstellenbetreiber
- Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Bei IEE arbeiten fünf Personen ausschließlich an diesem Verfahren. Das ist kein Organigramm-Detail, sondern der Grund, warum es funktioniert: jeder Netzbetreiber hat eigene Portale, eigene Formulare und eigene Auslegungen derselben Vorschrift. Wer das nebenbei macht, verliert Wochen an Rückfragen.
Der häufigste Grund für Verzögerung ist nicht der Netzbetreiber, sondern ein unvollständiger Zählerschrank. Ob er den heutigen Anforderungen genügt, klärt man vor der Bestellung, nicht am Montagetag.
Verwandte Begriffe
- Marktstammdatenregister: Das amtliche Register der Bundesnetzagentur, in das jede Erzeugungsanlage und jeder Speicher eingetragen werden muss.
- Einspeisevergütung: Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.
