Wirtschaftlichkeit

Nullsteuersatz

Kurz gesagt

Seit 2023 fällt auf Photovoltaikanlagen für Wohngebäude keine Umsatzsteuer an. Der Preis im Angebot ist damit der Endpreis.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt fuer die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebaeuden ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Der Nettopreis ist damit zugleich der Bruttopreis.

Was alles darunter faellt

  • Module, Wechselrichter und Unterkonstruktion
  • Der Stromspeicher, sofern er zusammen mit der Anlage geliefert wird
  • Die Montage einschliesslich der Arbeiten am Zaehlerschrank
  • Auch die spaetere Nachruestung eines Speichers zu einer bestehenden Anlage

Nicht darunter fallen Reparaturen und Wartung ohne Lieferung neuer Bauteile, und ebenso wenig Anlagen auf reinen Gewerbegebaeuden ohne Wohnnutzung. Fuer die Waermepumpe gilt der Nullsteuersatz nicht, dort sind es die regulaeren 19 Prozent. Das ist beim Vergleich zweier Angebote der haeufigste Stolperstein: steht bei einem Anbieter ein Nettopreis und beim anderen ein Bruttopreis, liegen scheinbar 19 Prozent dazwischen, die es bei der Photovoltaik gar nicht gibt. Ein Angebot, das hier Umsatzsteuer ausweist, gehoert hinterfragt.

Praktisch bedeutet das: unsere Kalkulationsgroesse von 1.650 Euro je kWp schluesselfertig ist bereits der Betrag, der auf der Rechnung steht. Es kommt nichts mehr obendrauf. Fuer die einkommensteuerliche Seite bleibt die Steuerberatung zustaendig.

Verwandte Begriffe

  • Amortisation: Der Zeitpunkt, ab dem die Anlage mehr eingespart hat, als sie gekostet hat. Eine Rechnung mit Annahmen, keine Tatsache.
  • Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom, den Du auch selbst nutzt. Die mit Abstand wertvollste Kilowattstunde der ganzen Anlage.
  • Einspeisevergütung: Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.

Wo das bei uns vorkommt

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