Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Der Nettopreis ist damit zugleich der Bruttopreis. Das Gesetz nennt zuerst Wohngebäude und Gebäude für dem Gemeinwohl dienende Zwecke, stellt kleine Anlagen davon aber frei: bis zur gesetzlichen Kleinanlagengrenze kommt es auf die Gebäudeart nicht an.
Was alles darunter fällt
- Module, Wechselrichter und Unterkonstruktion
- Der Stromspeicher, sofern er zusammen mit der Anlage geliefert wird
- Die Montage einschließlich der Arbeiten am Zählerschrank
- Auch die spätere Nachrüstung eines Speichers zu einer bestehenden Anlage
Nicht darunter fallen Wartung und reine Reparaturleistungen ohne Lieferung neuer Bauteile. Auf die Nutzung des Gebäudes kommt es bei kleinen Anlagen dagegen nicht an: das Gesetz behandelt die Gebäudevoraussetzung als erfüllt, solange die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung die gesetzliche Kleinanlagengrenze nicht überschreitet, aktuell 30 kWp. Damit fällt auch eine Anlage auf einer Werkstatt oder einem Bürogebäude darunter, und jede Anlage, die wir auslegen, liegt ohnehin unter dieser Grenze. Erst darüber wird geprüft, wie das Gebäude genutzt wird. Für die Wärmepumpe gilt der Nullsteuersatz nicht, dort sind es die regulären 19 Prozent. Das ist beim Vergleich zweier Angebote der häufigste Stolperstein: steht bei einem Anbieter ein Nettopreis und beim anderen ein Bruttopreis, liegen scheinbar 19 Prozent dazwischen, die es bei der Photovoltaik gar nicht gibt. Ein Angebot, das für die Anlage selbst Umsatzsteuer ausweist, gehört hinterfragt.
Praktisch bedeutet das: unsere Kalkulationsgröße von 1.650 Euro je kWp schlüsselfertig ist bereits der Betrag, der auf der Rechnung steht. Es kommt nichts mehr obendrauf. Für die einkommensteuerliche Seite bleibt die Steuerberatung zuständig.
Verwandte Begriffe
- Amortisation: Der Zeitpunkt, ab dem die Anlage mehr eingespart hat, als sie gekostet hat. Eine Rechnung mit Annahmen, keine Tatsache.
- Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom, den Du auch selbst nutzt. Die mit Abstand wertvollste Kilowattstunde der ganzen Anlage.
- Einspeisevergütung: Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.
