Der Netzbetreiber betreibt die Leitungen und ist für Anschluss, Zähler und Einspeisung zuständig. Er ist nicht wählbar, er ergibt sich aus der Adresse. Der Stromanbieter dagegen verkauft nur die Kilowattstunden und ist frei wählbar. Beide erscheinen auf der Rechnung, und genau das sorgt für Verwechslungen.
In unserem Einsatzgebiet begegnen wir vor allem diesen Netzbetreibern: LSW Netz, Avacon Netz, Braunschweiger Netz mit der Marke BS Netz, enercity Netz, Celle-Uelzen Netz, EVI Energieversorgung Hildesheim und die Stadtwerke Peine. Jeder von ihnen hat eigene Portale, eigene Formulare und eigene Auslegungen derselben Vorschrift.
Welcher davon für Deine Adresse zuständig ist, sagen wir Dir bei der Beratung, und wir nennen es hier bewusst nicht nach Ort. Netzgebiete folgen keinen Stadtgrenzen: in Hildesheim und im Landkreis Peine ist die Kernstadt einem anderen Betreiber zugeordnet als das Umland, und im Landkreis Gifhorn gilt im Norden ein anderer als in der Stadt. Dazu wechseln Netzbetreiber, wenn eine Konzession ausläuft, üblicherweise nach zwanzig Jahren.
Wofür er zuständig ist
- Zustimmung zum Anschluss der Anlage und etwaige Auflagen
- Wechsel auf einen Zweirichtungszähler
- Abnahme der Fertigmeldung und Freigabe zur Inbetriebnahme
- Auszahlung der Einspeisevergütung
- Vorgaben zur Steuerbarkeit nach Paragraf 14a EnWG
So findest Du Deinen: nimm Deine letzte Stromrechnung und sieh unter Netznutzung nach. Dort steht der Netzbetreiber, nicht im Briefkopf des Anbieters. Diese Angabe ist immer aktuell, auch wenn sich Zuständigkeiten verschieben. Praktisch bedeutet die Vielfalt: derselbe Antrag sieht in Gifhorn anders aus als in Braunschweig, mit anderen Fristen und anderen Nachweisen. Bei IEE arbeiten fünf Personen ausschließlich an diesem Verfahren, und genau deshalb fällt der Unterschied zwischen den Netzbetreibern beim Kunden nicht an.
Verwandte Begriffe
- Netzanmeldung: Das Verfahren, mit dem eine Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet und schließlich in Betrieb genommen wird.
- Zweirichtungszähler: Der Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Ohne ihn kann keine Anlage abgerechnet werden.
- § 14a EnWG: Die Regel, nach der Netzbetreiber Wärmepumpe und Wallbox im Notfall drosseln dürfen. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.
