Netz und Anmeldung

Netzbetreiber

Kurz gesagt

Wem die Leitungen vor Deiner Tür gehören. Nicht zu verwechseln mit dem Stromanbieter, den Du frei wählen kannst.

Der Netzbetreiber betreibt die Leitungen und ist fuer Anschluss, Zaehler und Einspeisung zustaendig. Er ist nicht waehlbar, er ergibt sich aus der Adresse. Der Stromanbieter dagegen verkauft nur die Kilowattstunden und ist frei waehlbar. Beide erscheinen auf der Rechnung, und genau das sorgt fuer Verwechslungen.

In unserem Gebiet sind das je nach Ort unter anderem LSW im Raum Gifhorn und Wolfsburg, Avacon in weiten Teilen Niedersachsens und BS Energy im Raum Braunschweig. Jeder von ihnen hat eigene Portale, eigene Formulare und eigene Auslegungen derselben Vorschrift.

Wofuer er zustaendig ist

  • Zustimmung zum Anschluss der Anlage und etwaige Auflagen
  • Wechsel auf einen Zweirichtungszaehler
  • Abnahme der Fertigmeldung und Freigabe zur Inbetriebnahme
  • Auszahlung der Einspeiseverguetung
  • Vorgaben zur Steuerbarkeit nach Paragraf 14a EnWG

Wer wissen will, wer zustaendig ist, findet ihn auf der letzten Stromrechnung unter Netznutzung, nicht im Briefkopf des Anbieters. Praktisch bedeutet die Vielfalt: derselbe Antrag sieht in Gifhorn anders aus als in Braunschweig, mit anderen Fristen und anderen Nachweisen. Bei IEE arbeiten fuenf Personen ausschliesslich an diesem Verfahren, und genau deshalb faellt der Unterschied zwischen den Netzbetreibern beim Kunden nicht an.

Verwandte Begriffe

  • Netzanmeldung: Das Verfahren, mit dem eine Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet und schließlich in Betrieb genommen wird.
  • Zweirichtungszähler: Der Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Ohne ihn kann keine Anlage abgerechnet werden.
  • § 14a EnWG: Die Regel, nach der Netzbetreiber Wärmepumpe und Wallbox im Notfall drosseln dürfen. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.

Wo das bei uns vorkommt

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