Ein herkoemmlicher Zaehler zaehlt nur in eine Richtung. Sobald eine Anlage einspeist, braucht es einen Zaehler mit zwei getrennten Zaehlwerken: eines fuer den Bezug aus dem Netz, eines fuer die Einspeisung. Beide Werte gehen getrennt in die Abrechnung.
Den Wechsel nimmt der Messstellenbetreiber vor, meist der Netzbetreiber selbst. Er ist Teil des Anmeldeverfahrens und einer der haeufigsten Gruende, warum zwischen fertiger Montage und tatsaechlicher Inbetriebnahme noch Wochen liegen.
Was oft uebersehen wird
- Der Zaehlerschrank muss den heutigen Anforderungen genuegen, sonst wird zuerst er getauscht
- Ein alter Zaehler mit Ruecklaufsperre reicht nicht, auch wenn er sich nicht rueckwaerts dreht
- Fuer Waermepumpe oder Wallbox kann ein zusaetzlicher Zaehlplatz noetig werden
- Der Messstellenbetrieb kostet eine jaehrliche Gebuehr, die in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung gehoert
Ob der vorhandene Zaehlerschrank genuegt, klaert man vor der Bestellung der Anlage. Nachtraeglich ist es der teuerste Punkt im ganzen Projekt: ein Schrankwechsel kostet schnell einen vierstelligen Betrag und braucht einen eigenen Termin mit dem Netzbetreiber. Ein Blick auf das Baujahr des Schranks und ob unterhalb des Zaehlers Platz fuer Zusatzgeraete ist, beantwortet die Frage meist in fuenf Minuten.
Verwandte Begriffe
- Netzanmeldung: Das Verfahren, mit dem eine Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet und schließlich in Betrieb genommen wird.
- Netzbetreiber: Wem die Leitungen vor Deiner Tür gehören. Nicht zu verwechseln mit dem Stromanbieter, den Du frei wählen kannst.
- Einspeisevergütung: Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.
