Netz und Anmeldung

§ 14a EnWG

Kurz gesagt

Die Regel, nach der Netzbetreiber Wärmepumpe und Wallbox im Notfall drosseln dürfen. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.

Seit 2024 muessen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ueber 4,2 Kilowatt Anschlussleistung fuer den Netzbetreiber steuerbar sein. Das betrifft vor allem Waermepumpen, Wallboxen und Klimaanlagen, nicht den uebrigen Haushaltsstrom.

Steuerbar heisst nicht abschaltbar. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei drohender Ueberlastung auf mindestens 4,2 Kilowatt begrenzen, und das nur zeitweise. Eine Waermepumpe laeuft in dieser Zeit weiter, nur langsamer, und ein Auto laedt langsamer statt gar nicht.

Was man dafuer bekommt

  • Reduzierte Netzentgelte, entweder als jaehrlicher Pauschalbetrag oder als verringerter Arbeitspreis
  • Anspruch auf den Netzanschluss ohne langwierige Einzelpruefung
  • Wahlrecht zwischen den Varianten, das sich jaehrlich aendern laesst

In der Praxis kommen Eingriffe bislang selten vor. Die technische Voraussetzung, also Steuerbox und passender Zaehlerplatz, muss trotzdem von Anfang an vorhanden sein und gehoert deshalb in die Planung des Zaehlerschranks. Wer eine eigene Photovoltaikanlage hat, merkt von einer Drosselung ohnehin weniger: begrenzt wird der Bezug aus dem Netz, nicht was die eigene Anlage liefert. Eine Waermepumpe, die mittags mit Sonnenstrom laeuft, ist von einem Eingriff faktisch kaum betroffen.

Verwandte Begriffe

  • Netzbetreiber: Wem die Leitungen vor Deiner Tür gehören. Nicht zu verwechseln mit dem Stromanbieter, den Du frei wählen kannst.
  • Zweirichtungszähler: Der Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Ohne ihn kann keine Anlage abgerechnet werden.
  • Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom, den Du auch selbst nutzt. Die mit Abstand wertvollste Kilowattstunde der ganzen Anlage.

Wo das bei uns vorkommt

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