Bei der Ueberschusseinspeisung deckt die Anlage zuerst den Verbrauch im Haus, und nur was uebrig bleibt geht ins Netz. Das ist der Normalfall und die Betriebsart, mit der wir rechnen. Bei der Volleinspeisung geht dagegen alles ins Netz, und der eigene Strom wird weiter vom Versorger gekauft.
Volleinspeisung wird mit einem hoeheren Satz verguetet, weil sie keinen Eigenverbrauch enthaelt. Trotzdem lohnt sie sich nur selten: der hoehere Satz liegt immer noch deutlich unter dem Bezugspreis. Rechnerisch tragfaehig wird sie erst, wenn im Gebaeude fast nichts verbraucht wird, etwa bei einer Scheune oder einem unbewohnten Objekt.
Die Entscheidung ist nicht endgueltig
Die Betriebsart laesst sich jaehrlich wechseln und muss dem Netzbetreiber bis Ende November fuer das Folgejahr gemeldet werden. Wer also mit Volleinspeisung startet, weil das Gebaeude noch leer steht, kann spaeter umstellen, sobald jemand einzieht.
Auch bei Ueberschusseinspeisung kann der Netzbetreiber eine Begrenzung der eingespeisten Leistung verlangen. Sie kostet ueber das Jahr wenig, weil die Spitze nur an wenigen Stunden erreicht wird, gehoert aber in die Auslegung.
Verwandte Begriffe
- Einspeisevergütung: Der feste Betrag je Kilowattstunde, den Du für nicht selbst verbrauchten Solarstrom bekommst. Deutlich weniger, als eine Kilowattstunde vom Netz kostet.
- Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom, den Du auch selbst nutzt. Die mit Abstand wertvollste Kilowattstunde der ganzen Anlage.
- EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Das Gesetz, das Einspeisevergütung, Anschlusspflicht und Vorrang für erneuerbaren Strom regelt.
